§ 38 Bekanntmachung
Stand: 10.12.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 18.04.2012 – II R 36/10(Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung - Heranziehung der Einheitswerte bei der Steuerbemessung - Abgrenzung der unechten von der echten Rückwirkung - Unechte Rückwirkung des § 33 Abs. 1 GrStG n.F. zum Ausgleich unerwarteter Steuermindereinnahmen)Zitiert von 11
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 – 2 S 1729/10Zitiert von 7
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2017 – OVG 9 B 6.17
- VG Düsseldorf, 09.01.2017 – 5 K 12820/17Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 07.11.2013 – 5 K 4591/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2012 – 4 L 193/11Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Aachen, 27.02.2012 – 4 K 1427/10Zitiert von 2
- VG Neustadt an der Weinstraße, 16.03.2011 – 1 K 735/10.NWZitiert von 3
- VG Oldenburg (Oldenburg), 16.12.2010 – 2 A 1149/10Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 38 GrStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen.